Honorar für das Erstgespräch zur allgemeinen Diagnostik und Prüfung der Indikationsstellung

  • Privat- und Beihilfeversicherte: Die Kosten für die Diagnostik und Indikationsstellung werden nach der Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Die folgenden Leistungen werden dabei im Regelfall zugrunde gelegt: Probatorische Sitzung (GOP: 870), biographische Anamnese (GOP: 860), Fragebögenauswertung (GOP: 857) und ggf. Befundbericht (GOP: 75 plus Porto). Im Normalfall werden die Honorare  hierfür vollständig übernommen. Im Zweifelsfall  fragen Sie bitte vorher bei Ihrer Versicherung/Beihilfe nach.
  • Selbstzahler: 155,00€ für mind. 50 Minuten; ggf. Gebühren für die Auswertung von Fragebogenuntersuchungen: 16,90€; ggf. Befundbericht: 17,43€ und Portobühren

Honorar für Neurofeedback (als Einzelleistung außerhalb einer Verhaltenstherapie)

  • Anamnesegespräch und Ermittlung der individuellen Belohnungsfrequenz (90 Minuten): 180€
  • Jede weitere Neurofeedback-Sitzung (a 45 Minuten): 155 €.

Kostenübernahme des Neurofeedback durch Krankenkassen und -versicherungen

Die Kostenübernahme für Neurofeedback durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist möglich, wenn Neurofeedback im Rahmen einer vom Kostenträger bewilligten Verhaltenstherapie durchgeführt wird. In diesem Fall gilt das für die Verhaltenstherapiesitzungen vereinbarte Honorar.